Rechtliche Grundlagen

Zum 1. Mai 2011 enden die Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit für die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland sowie Litauen. Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen benötigen Staatsangehörige der sogenannten EU-8 für eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr. Daneben entfallen letzte Beschränkungen für Dienstleister in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland. Die damit eintretende europäische Normalität ist zu begrüßen. Freizügigkeit bildet gemeinsam mit der Unionsbürgerschaft das Fundament für eine von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptierte und getragene Europäische Union.

Deutschland hat den zulässigen Zeitraum für die Inanspruchnahme von Übergangsbestimmungen von sieben Jahren ausgeschöpft. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Heute ist die Situation eine völlig andere als vor sieben oder bei der letzten Verlängerung vor zwei Jahren. Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Deutschland haben die Wirtschaftskrise erheblich besser verkraftet als anfangs prognostiziert; die neuen Mitgliedstaaten haben seit dem Beitritt wirtschaftlich aufgeholt. Zudem wurde der deutsche Arbeitsmarkt in der Übergangszeit durch schrittweise Öffnungen an die volle Freizügigkeit herangeführt. Dementsprechend ist die Arbeitsmigration aus den neuen Mitgliedstaaten nicht mehr allein im Hinblick auf die Verhinderung von Störungen des inländischen Arbeitsmarkts und von Missbrauch zu betrachten. Vielmehr tritt immer mehr in den Vordergrund, dass mit dem demografischen Wandel auch in Deutschland von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Wissenschaftlern ein zunehmender Fachkräftebedarf erwartet wird.

Von hoher Bedeutung ist, dass Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Öffentlichkeit über die zum 1. Mai 2011 eintretenden Veränderungen und die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern gut informiert sind. Dies ist grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Möglichkeiten der vollen Freizügigkeit optimal genutzt und gleichzeitig negative Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie den inländischen Arbeitsmarkt verhindert werden. Sachliche Informationen sollen unbegründeten Ängsten in Deutschland wie in den neuen Mitgliedstaaten entgegen wirken.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürger – 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ veröffentlicht. Hier finden sich Informationen über die zum 1. Mai 2011 eintretenden – auf das Arbeitserlaubnisrecht beschränkten – Veränderungen im Vordergrund. Darüber hinaus bestehen jedoch vielfach Unsicherheiten über Weitergeltung und Kontrolle der allgemeinen Rahmenbedingungen bei der Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgern, die für die Unionsbürger aus den EU-8 nunmehr eine größere tatsächliche Bedeutung erlangen. Diese Informationsbedürfnisse aufgreifend werden daher neben den eintretenden Rechtsänderungen auch allgemeine Fragen zum Aufenthaltsrecht, zur Arbeitsuche, zum Arbeitsrecht sowie zur sozialen Sicherheit behandelt.

Hier können Sie sich die komplette Publikation, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, anschauen.